Gemeindliche Bauplätze in fünf Ortsteilen: jetzt bewerben
Der Markt Pförring vergibt gemeindliche Bauplätze in Pförring, Wackerstein, Lobsing, Pirkenbrunn und Gaden. Das Bewerbungsverfahren läuft vom 15.04.2025 bis einschließlich 31.05.2026. Die Teilnahme ist ohne vorherige Anmeldung über die Bewerberplattform möglich.
Es stehen zwei Vergabewege offen. Das Familien-Modell richtet sich an Familien, die vergünstigtes gemeindliches Bauland erwerben möchten. Die Berechtigung ist dabei an Einkommen und Vermögen der Antragsteller geknüpft. Die genauen Kriterien sind in den Vorbemerkungen der Richtlinie zum Familien-Modell beschrieben. Bei der freihändigen Vergabe gelten die vom Gemeinderat festgelegten Grundstückspreise ohne Preisnachlass. Eine Bewerbung ist hier jederzeit und unabhängig von Einkommen und Vermögen möglich. Interessenten an einem Bauplatz in freihändiger Vergabe wenden sich per E-Mail an bauland@vg-pfoerring.de.
Einen Rechtsanspruch auf Zuteilung eines Bauplatzes gibt es in keinem der beiden Verfahren.
Je nach Angaben im Bewerbungsbogen kann es notwendig sein, Belege nachzureichen. Dies ist elektronisch oder auf dem Postweg an den Markt Pförring, Marktplatz 1, 85104 Pförring möglich. Alle Unterlagen müssen spätestens am 31.05.2026 eingegangen sein.
Zur Vorbereitung stehen auf der Bewerberplattform mehrere Verfahrensunterlagen bereit:
- Grundstückspreise
- Richtlinien Familien-Modell
- Verfügbare Grundstücke – Pförring (Nordwestlich von Pförring, 2. Erweiterung)
- Verfügbare Grundstücke – Pförring (Östlich Friedhofstraße)
- Verfügbare Grundstücke – Wackerstein (Nord-Ost)
- Verfügbare Grundstücke – Lobsing (An der Pirkenbrunner Straße)
- Verfügbare Grundstücke – Lobsing (Lobsing Süd)
- Verfügbare Grundstücke – Pirkenbrunn (Pirkenbrunn West)
- Verfügbare Grundstücke – Gaden (Südl. Mauerner Straße)
- Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten
Die Baugrenzen und weitere planerische Festsetzungen ergeben sich aus dem jeweiligen Bebauungsplan. Diese sind auf der Internetseite des Marktes Pförring im Bereich Bauamt veröffentlicht.
Maßgeblich für die Zuteilungsentscheidung sind die tatsächlichen Verhältnisse zum Stichtag 15.04.2026. Nicht vollständig ausgefüllte Erfassungsbögen nehmen nicht am Verfahren teil. Nach erfolgreicher Übermittlung der Daten erhalten Bewerberinnen und Bewerber eine Bestätigung per E-Mail.
Für Fragen oder bei technischen Problemen stehen Herr Attenni und Frau Hauptmann vom Bauamt der VG Pförring zur Verfügung.




