Friedhofsgebühren: Abbuchung zum 1. Oktober 2025
Die Friedhofsverwaltung informiert darüber, dass die fälligen Grabgebühren auch in diesem Jahr zum 1. Oktober 2025 abgebucht werden. Separate Gebührenbescheide werden nicht versendet.
Mit der Abbuchung verlängert sich das bestehende Grabnutzungsrecht automatisch um ein weiteres Jahr.
Eine Grabauflösung ist – nach Ablauf der Ruhefrist (20 Jahre bei Erdbestattungen, 15 Jahre bei Urnenbestattungen) – nur in schriftlicher Form durch den Grabnutzungsberechtigten und nach vorheriger Absprache mit der Friedhofsverwaltung möglich.



