21. Juli 2025

Änderung im Bebauungsplan „Pförring – Ortskern“ beschlossen

Der Markt Pförring informiert über die öffentliche Auslegung zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Pförring – Ortskern“. Anlass ist eine Neuregelung der Bayerischen Bauordnung, die zum 1. Oktober 2025 in Kraft tritt. Dadurch wird der bisher im Plan enthaltene dynamische Verweis auf die Stellplatzsatzung des Marktes Pförring ungültig.

Ziel der Änderung ist es, die Rechtswirksamkeit der Stellplatzregelung im Ortskern durch einen statischen Verweis sicherzustellen. Die geltende Fassung der Garagen- und Stellplatzsatzung vom 7. Juni 2017 mit den Änderungen vom 18. März 2019 und 6. Dezember 2024 bleibt dadurch weiterhin verbindlich.

Der Entwurf zur Änderung des Bebauungsplans in der Fassung vom 3. Juli 2025 liegt mit Erläuterung vom 25. Juli bis einschließlich 25. August 2025 öffentlich aus. Die Einsicht ist auch vor Ort in der Verwaltungsgemeinschaft Pförring möglich.