Ortsrecht
Das Ortsrecht (auch: Gemeinderecht, Kommunalrecht, Stadtrecht) ist das Recht einer Kommunalverwaltung, bestimmte gemeindespezifische Satzungen und Verordnungen zu erlassen. Ortsrecht ist Ausfluss der kommunalen Selbstverwaltung. Auch die Sammlung der jeweiligen Satzungen und Verordnungen einer Kommune wird das Ortsrecht genannt.
Um Satzungen und Verordnungen erlassen zu können, benötigt die Gemeinde gesetzliche Ermächtigungen, die sich aus der Gemeindeordnung und speziellen Vorschriften, wie z.B. dem Straßen- und Wegerecht oder dem Landesstraf- und Verordnungsgesetz, ableiten.
Die Satzungen des Marktes Pförring werden im Marktgemeinderat beraten und beschlossen.
Der Erlass einer Satzung oder Verordnung durch den Markt Pförring bewirkt, dass sowohl der Bürger als auch die Gemeinde an diese gebunden ist.
