Aktuelles aus dem Markt

Letzte Runde für die alten 50 l Restmülltonnen
vom 09.02.2012:

Möglichkeit zum Tonnentausch nur noch bis zum 17. März 2012 Mehr lesen

Vorsicht explosiv! Fahrzeugbatterien richtig laden und überbrücken
vom 02.02.2012:

Die kalte Jahreszeit macht Batterien zu schaffen. Doch Vorsicht beim Aufladen! Es entsteht hochexplosives Knallgas. Ein Funke kann reichen, um eine Explosion auszulösen. Deshalb immer die Herstellerhinweise lesen und befolgen! Mehr lesen

Karriereberatung der Bundeswehr in Ingolstadt
vom 31.01.2012:

Sie haben Interesse an einer beruflichen Karriere als Soldatin/Soldat bei der Bundeswehr und suchen eine herausfordernde Tätigkeit? Sie sind an einer Aus- und Weiterbildung, an einem Studium oder am Freiwilligen Wehrdienst interessiert? Mehr lesen

Empfehlung und Allgemeine Hinweise zum Verbrennen von Reisig und Astholz in Wäldern bzw. in der Nähe von Wäldern
vom 19.01.2012:

Erfahrungsgemäß wird in nächster Zeit in den Wälder wieder vermehrt Brennholz für die nächsten Heizperioden produziert und auch Reisig/Astholz in den Wäldern bzw. in der Nähe von Wäldern verbrannt. Deshalb raten wir, die örtliche Feuerwehr, sowie die Integrierte Leitstelle Region 10 für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (Telefon... Mehr lesen

3. Auflage des Seniorenwegweisers des Landkreises Eichstätt
vom 27.12.2011:

Der Landkreis Eichstätt hat die 3. Auflage seines Seniorenwegweisers fertiggestellt, der die älteren Landkreisbürger und deren Angehörige über seniorenspezifische Themen informieren und über die Weitergabe von Adressen für die Bedürfnisse von Senioren hinausgehen soll. Die einzelnen Kapitel der Broschüre wurden umfassend überarbeitet und um... Mehr lesen

Landkreiszuschuss für Seniorennachmittage
vom 27.12.2011:

Der Landkreis Eichstätt erinnert noch einmal daran, dass Vereine und Wohlfahrtsverbände für die Abhaltung von Seniorenveranstaltungen (Altennachmittage, Seniorenausflüge usw.) vom Landratsamt Zuschüsse erhalten können. Pro Teilnehmer ab Vollendung des 65. Lebensjahres erhält der Veranstalter einen Zuschussbetrag von 1,50 Euro. Voraussetzung ist... Mehr lesen

2. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung
vom 07.12.2011:

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt der Zweckverband Gruppenwasserversorgung Ingolstadt-Ost, Sitz Pförring, folgende zweite Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung vom 30.05.2008 § 1 § 6 erhält folgende Fassung: (1) Der Beitrag... Mehr lesen